Was unterscheidet ein Kurzgutachten vom Vollgutachten?
Das Kurzgutachten arbeitet mit einem strukturierten Fragebogen: Sie erhalten einen auf Ihre Fragestellung zugeschnittenen Erhebungsbogen, beantworten ihn mit Ihren Unterlagen und bekommen darauf eine schriftliche, nachvollziehbar hergeleitete Beurteilung. Es kostet pauschal 3.000 € bis 5.000 € und liegt üblicherweise innerhalb von zwei bis drei Wochen vor. Das Vollgutachten beruht nicht auf Ihren Angaben, sondern auf eigener Erhebung: Sichtung der Originalunterlagen, Interviews mit den Beteiligten, Begehung vor Ort und Abgleich gegen die vereinbarten oder marktüblichen Standards. Es wird nach Aufwand mit 130 € je Stunde abgerechnet und ist dadurch teurer – dafür trägt es auch dann, wenn die Gegenseite die Tatsachengrundlage bestreitet.
Warum ist die Grundlage beim Kurzgutachten eine Schwäche?
Weil das Gutachten die Angaben einer Partei zur Grundlage hat. Für eine interne Entscheidung im Lenkungsausschuss ist das unproblematisch – dort geht es darum, eine fachlich fundierte Position zu gewinnen. Sobald das Ergebnis gegenüber einem Dienstleister, einem Auftraggeber oder einem Gericht Bestand haben muss, ist die Angreifbarkeit erheblich: Die Gegenseite wird die Tatsachengrundlage bestreiten, nicht die Schlussfolgerung. Deshalb empfiehlt sich der Weg über das Kurzgutachten dort, wo zunächst intern Klarheit und eine Budgetfreigabe entstehen soll – und das Vollgutachten dort, wo das Ergebnis nach außen wirkt.
Wie entsteht die Kostenschätzung für das Vollgutachten?
Aus einem offengelegten Aufwandsmodell: Dokumentensichtung, Interviews einschließlich Protokollierung, Erhebung vor Ort, notwendige Reisezeiten, Abgleich gegen die Standards, Erstellung des Gutachtens und Erläuterung des Ergebnisses im Gremium. Jede Position ist im Ergebnisbereich einzeln ausgewiesen. Gerechnet wird mit 130 € je Stunde; Reisezeiten werden mit demselben Satz berechnet. Reisekosten im engeren Sinn – Fahrt und Übernachtung – kommen nach tatsächlichem Aufwand hinzu. Die Schätzung ist eine Größenordnung für Ihre Budgetplanung, kein Angebot; verbindlich wird der Aufwand erst nach Klärung der Beweisfrage und des Erhebungsumfangs.
Was gilt, wenn ein Gericht den Sachverständigen beauftragt?
Dann ändert sich die Rolle grundlegend. Der gerichtlich bestellte Sachverständige wird nicht von einer Partei beauftragt, sondern vom Gericht ernannt, und er ist dem Gericht gegenüber zur Neutralität verpflichtet. Die Vergütung richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz; für das Sachgebiet Informatik – Nr. 11.4 der Anlage 1 zu § 9 JVEG – beträgt der Stundensatz seit dem 1. Juni 2025 136 €. Sie können einen Sachverständigen in dieser Konstellation nicht selbst beauftragen, wohl aber über Ihre anwaltliche Vertretung als geeignet benennen. Ein vorgerichtliches Privatgutachten bleibt daneben möglich und ist etwas anderes: Es dient der eigenen Positionsbestimmung und wird nach Aufwand vergütet.
Wann lohnt sich ein Gutachten nicht?
Wenn die Kosten in keinem sinnvollen Verhältnis zum strittigen Betrag stehen, wenn die Faktenlage unstrittig und vollständig dokumentiert ist und im Haus eine Stelle existiert, die nicht selbst Partei des Vorgangs ist. In dieser Konstellation führt eine interne Klärung schneller und günstiger zum gleichen Ergebnis. Das Werkzeug weist diesen Fall ausdrücklich aus – eine Empfehlung, die in jedem Fall zum Gutachten führt, wäre keine Entscheidungshilfe.
Welchen Zweck erfüllt ein Gutachten gegenüber dem Lenkungsausschuss?
Es verschiebt die Entscheidungsgrundlage von der Einschätzung der Beteiligten auf eine nachvollziehbar hergeleitete, von außen erstellte Beurteilung. In eskalierten Vorhaben ist das häufig der eigentliche Engpass: Nicht die Sachfrage ist offen, sondern niemand im Kreis der Beteiligten kann sie noch unbefangen beantworten, weil alle Teil der Vorgeschichte sind. Ein Gutachten entlastet die handelnden Personen, macht eine Entscheidung dokumentierbar und schafft die Begründung, die eine Freigabe oder einen Abbruch gegenüber Aufsichtsgremien und Wirtschaftsprüfung tragfähig macht.
Welche Qualifikation liegt dem Gutachten zugrunde?
Zertifizierter Sachverständiger für IT-Projektmanagement (BDSF) mit Projektpraxis in Transition, Carve-out und IT-Service-Management in regulierten Umgebungen. Gegenstand der Beurteilung ist stets die technisch-organisatorische Seite – Leistungsinhalt, Steuerung, Dokumentation, Abweichung vom Standard. Die rechtliche Würdigung bleibt Ihrer Rechtsabteilung oder Ihrem anwaltlichen Berater vorbehalten; beide Perspektiven greifen in strittigen Vorhaben ineinander.
Werden meine Angaben übertragen?
Nein. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben an einen Server gesendet, nichts gespeichert und nichts ausgewertet.